Erneuerbare Energien in Hardheim – Ihr Partner aus der Region
Gemeinsam übernehmen wir Verantwortung für das Klima und die Umwelt. Wir bringen die Energiewende voran und verwirklichen Windkraft- und Photovoltaikprojekte. Durch den Ausbau erneuerbarer Energien erreichen wir eine klimaneutrale und grüne Energiezukunft. Dabei nutzen wir natürliche Ressourcen, reduzieren Treibhausgase und gewährleisten eine zuverlässige Energieversorgung.
Bei der Entwicklung unserer Energieprojekte legen wir besonderen Wert auf Transparenz, Akzeptanz und Ihre aktive Beteiligung vor Ort. Unser Ziel ist es, die regionale Wertschöpfung durch diese Anlagen zu fördern. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich finanziell an regionalen Projekten im Bereich erneuerbarer Energien in der Region Hardheim und Umgebung zu beteiligen. Sie haben so die Möglichkeit durch eine Bürgerbeteiligung die Energiewende vor Ort mitzugestalten.
Von der Planung bis zum Betrieb der Projekte stehen wir als Ihr Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung. Damit wird die Energiewende auch für Sie persönlich zu einem Mehrwert.
In den letzten Jahren wurden bereits sechs Windenergieanlagen im Gemeindewald in Gerichtstetten errichtet, die von zwei örtlichen Gesellschaften betrieben werden. Im Frühjahr 2024 konnte das erste Freiflächen-Photovoltaik-Projekt in Betrieb genommen werden. Auch dieses Projekt wurde als Bürgerbeteiligung realisiert.
Weitere Informationen zu den Gesellschaften und bereits umgesetzten Projekten finden Sie im Menü unter dem Punkt "realisierte Projekte".
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Energiebeteiligung Hardheim stellt sich vor
FRAGEN & ANTWORTEN
Kommanditbeteiligung
Welche Gesellschaftsform hat die Emittentin (Betreibergesellschaft)?
Die Emittentin, als die Betreibergesellschaft des Anlageobjekts, wird als GmbH & Co. KG und damit in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft geführt.
Die Kommanditgesellschaft kennt zwei Arten von Gesellschaftern: Während die Komplementärin unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet, haften die Kommanditisten beschränkt auf ihre jeweilige im Handelsregister eingetragene Einlage.
Als AnlegerIn sind Sie als KommanditistIn, an der jeweiligen Betreibergesellschaft beteiligt. Die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage entspricht Ihrer Zeichnungssumme. Ihr Haftung als KommanditistIn ist auf diesen Betrag beschränkt.
Unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist jeweils eine Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH, die auch die Geschäftsführung übernimmt. Die Gesellschaft trägt deswegen die Bezeichnung GmbH & Co. KG.
Was ist eine Kommanditbeteiligung?
Unter einer Kommanditbeteiligung wird die Beteiligung als KommanditistIn an einer Kommanditgesellschaft verstanden. Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, bei der sich AnlegerInnen am Eigenkapital einer Unternehmung beteiligen. Die Haftung ist auf den im Handelsregister eingetragenen Betrag der Hafteinlage beschränkt. Dieser Betrag entspricht Ihrer Zeichnungssumme.
Wer kann sich beteiligen?
Grundsätzlich jede volljährige natürliche oder juristische Person.
Das Angebot richtet sich im speziellen an AnlegerInnen, die im Hinblick auf eine unbefristete Laufzeit, einen langfristigen Anlegerhorizont haben und nicht kurz- oder mittelfristig über das eingesetzte Kapital verfügen müssen. Das Angebot richtet sich dabei an AnlegerInnen, die bereit sind, die mit der Beteiligung verbundenen Risiken zu tragen und die Fähigkeit haben, Verluste, die sich aus der Vermögensanlage ergeben können, zu tragen.
Das Beteiligungsangebot eignet sich nicht für AnlegerInnen, die nach einer mündelsicheren oder festverzinslichen Kapitalanlage suchen und sicher prognostizierbare Rückflüsse aus der Beteiligung erwarten. Das Beteiligungsangebot eignet sich ferner nicht für AnlegerInnen, die die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals am Ende der Laufzeit der Vermögensanlage in einer Summe erwarten, da Kapitalrückzahlungen bereits während der Laufzeit der Vermögensanlage erfolgen.
Welche Unterlagen muss ich für eine Beteiligung ausfüllen?
Beteiligen Sie sich als KommanditistIn, benötigen wir Ihre Beitrittserklärung (incl. Widerrufsbelehrung und Empfangsbestätigung) und die notarielle Handelsregistervollmacht.
Weitere Informationen erhalten Sie hierzu im Rahmen der Zeichnung auf der Plattform.
Wie erfolgen die Gewinnzuweisungen und Ausschüttungen?
Da es sich bei der Kommanditbeteiligung um einen unternehmerische Beteiligung handelt, sind die anteiligen Gewinnzuweisungen bei den AnlegerInnen als Einnahmen aus Gewerbebetrieb zu behandeln. Die Gewinnzuweisungen erfolgen nach einer Gewinnverteilung für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr.
Die Gesellschafterversammlung beschließt ebenfalls, ob eine Ausschüttung stattfindet und in welcher Höhe. Die Ausschüttungen werden direkt auf das vom/ von der AnlegerIn angegebene Zielkonto überwiesen.
Kann ich über unternehmerische Entscheidungen der Betreibergesellschaft mitbestimmen?
Entscheidungen über das laufende Geschäft trifft die Geschäftsführung der Betreibergesellschaft.
Über außergewöhnliche Geschäftsvorfälle ist eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung notwendig. Welche Fälle das sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag.
Werden bei Gesellschafterversammlungen oder im schriftlichen Verfahren Beschlüsse gefasst oder Wahlen durchgeführt, hat der/die AnlegerIn ein nach dem Gesellschaftsvertrag zugeteiltes Stimmrecht.
Besteht eine Nachschusspflicht?
Eine Nachschusspflicht besteht nicht.
Bestehen Risiken bei der Beteiligung?
Bei einer Kommanditbeteiligung handelt es sich um eine klassische unternehmerische Beteiligung, die auch unternehmerischen Risiken bis hin zum Verlust der Einlage unterliegen kann. Vor Zeichnung der Beteiligung sollten Sie daher den jeweiligen Verkaufsprospekt der GmbH & Co. KG, insbesondere die dort beschriebenen Risiken genau lesen.
Investitionsprozess
Wie kann ich mein Interesse bekunden?
Sie können Ihr Interesse bekunden, indem Sie den Hinweisen auf dieser Plattform folgen.
Zunächst legen Sie sich ein Benutzerkonto an und vervollständigen Ihre persönlichen Daten. Im Anschluss teilen Sie uns Ihren Beteiligungswunsch über eine Online-Eingabemaske mit.
Was passiert, wenn ich mein Interesse bekundet habe?
Nachdem die Phase der Interessensbekundungen abgeschlossen ist, prüfen wir die Zeichnungsberechtigung der Interessent*innen. Im Anschluss führen wir die Zuteilung der möglichen Beteiligungsbeträge durch. Sie erhalten eine E-Mail mit Ihren Beitrittsunterlagen und weiteren Instruktionen zum Beteiligungsablauf.
In welcher Form erfolgt die Investition?
Mit Ihrer Investition beteiligen Sie sich in Form einer Kommanditbeteiligung an dem jeweiligen Projekt.
Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Emittentin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?
Online-Portal
Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?
Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Warum erhalte ich keine E-Mails?
Wo werden meine Daten gespeichert?
Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.
Wie sicher sind meine Daten?
Wie ist die Datensicherheit geregelt?
Datensicherheit wird gewährleistet durch die Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:
Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Investition. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.
Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Groß- und Kleinbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.
Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.
Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.
Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?
Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:
- Mindestens 8 Zeichen Länge
- Mindestens ein Großbuchstabe
- Mindestens ein Kleinbuchstabe
- Mindestens eine Ziffer
- Mindestens ein Sonderzeichen (; , . ? !)